FAQ

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn in meiner Stadt kein Behandler einen freien Platz hat?

Leider gibt es in vielen Regionen Deutschlands lange Wartezeiten bei Psychotherapeuten. Insbesondere bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, in den ländlichen Regionen sowie in den östlichen Bundesländern ist dieses Problem weit verbreitet. Die gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Wenn Sie bei sich vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme bei einem nicht zugelassenen und / oder privaten Psychotherapeuten zu beantragen.

Der § 13 (3) Sozialgesetzbuch V gibt folgende Regelung vor:

„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“

Für diese Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse müssen Sie nachweisen, dass kein Vertragsbehandler Kapazitäten frei hat. Des weiteren können Sie eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie beilegen. Dies kann zum Beispiel die Empfehlung eines Arztes oder einer Klinik sein. Die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht auch in diesem Fall nur für die Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, systemische Therapie für Erwachsene) und analytische Psychotherapie.

Warum sollten Betroffene die Psychotherapie selbst bezahlen?

Es hat auch einige Vorteile für die Betroffenen, wenn sie die Kosten für eine Psychotherapie und von HeilpraktikerInnen erbrachte psychotherapeutische selbst bezahlen.

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